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Am 20. Oktober 2024 wurden in der Evangelisch – Lutherischen Kirche in Bayern 8500 neue Kirchenvorstände gewählt.
Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe. In rund 1.500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden wurden rund 8.500 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern neu gewählt. Sie lenken die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Ungebrochen hohe Wahlbeteiligung bei den Jüngsten und Ältesten
Die Wahlbeteiligung bei der Kirchenvorstandswahl am vergangenen Sonntag liegt wie bei der letzten Wahl vor sechs Jahren bei über 25 Prozent. Dies zeigt erneut das große Interesse und Engagement der Gemeindemitglieder an der Mitgestaltung ihrer Kirche. Die höchste Wahlbeteiligung gab es wieder in der jüngsten und ältesten Altersgruppe: Bei den 14- bis 16-jährigen und den über 60-jährigen hatten über 30 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Die Wahlbeteiligung bewegt sich in den Dekanatsbezirken in der Bandbreite zwischen 17 und 67 Prozent.
Aus 14.000 Kandidaten sind etwa 8.500 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt worden. Ein Drittel davon wurden neu gewählt, zwei Drittel sind wiedergewählt worden. Der Anteil der gewählten Frauen ist mit 53 Prozent im Vergleich zu 2018 gleichgeblieben. Etwas über 56 Prozent der Wahlergebnisse sind aus den rund 1.500 Kirchengemeinden bisher übermittelt worden.
Die Landeskirche dankt allen Kandidierenden, Wählerinnen und Wählern für ihre Beteiligung. Oberkirchenrat Blumtritt: „Die Vielzahl der Kandidaten und das Engagement der Gemeindemitglieder durch die ungebrochen hohe Wahlbeteiligung sind ein starkes Zeichen für die Lebendigkeit unserer Kirche. Ich bin überzeugt, dass die neugewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher mit ihrem Einsatz und ihrer Leidenschaft unsere Gemeinden bereichern und zukunftsfähig machen.“
Die neu gewählten Kirchenvorstände werden am 1. Advent in ihr Amt eingeführt und ihre Arbeit aufnehmen. Sie tragen die nächsten sechs Jahre gemeinsam mit den Hautberuflichen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gemeinden, Personalentscheidungen und die Gestaltung des Gemeindelebens. Ihr ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft und zur Förderung des christlichen Glaubens.
Am 8. Februar 2025 wird zum Tag der Kirchenvorstände in Bayern eingeladen, um gemeinsam einen Blick auf die Zukunft der Kirche und die Rolle der Kirchenvorstände zu werfen.
München, 21. Oktober 2024
Christine Büttner, Pressesprecherin
Die Kirchenvorstandswahl
auf einen Blick
Was ist der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern in der Kirchenvorstandswahl Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden.
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Wer ist im Kirchenvorstand?
Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Bei Kirchengemeinden bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden fünf Kirchenvorsteher*innen gewählt und eine*r berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 2000 Gemeindemitgliedern werden sechs gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 5000 Gemeindemitgliedern werden acht gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 10 000 Gemeindemitgliedern werden neun gewählt und drei berufen, bei Kirchengemeinden mit über 10 000 Gemeindemitgliedern werden zwölf gewählt und drei berufen. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Gemeinden.
Der Kirchenvorstand bestimmt für die Dauer seiner Amtszeit eine*n Vorsitzende*n. Ebenso bestimmt er innerhalb von drei Monaten in geheimer Wahl aus seiner Mitte eine Vertrauensfrau oder einen Vertrauensmann. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde leiten also gemeinsam und treffen Grundentscheidungen für die Entwicklung der Gemeinde.
Wer kann wählen?
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab dem 14. Lebensjahr.
Alle Infos für WählendeWer kann kandidieren?
Wer bei der Kirchenvorstandswahl kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Berufung in den Kirchenvorstand mit allen Rechten und Pflichten ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Alle Infos für Kandidierende