für Wählende
Wir brauchen deine Stimme
Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken.
Stimm
für
heilige Momente
über 120.000 evangelische Gottesdienste
und spirituelle Angebote in Bayern
So wird gewählt
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Du wirst angeschrieben
Bis Ende September 2024 erhältst Du eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort.
Wichtig: Solltest Du keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Du erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen bist. Bitte dann im Pfarramt oder Gemeindebüro nachfragen, ob Du bereits in der Wählerliste stehst. Ggf. bittest Du darum, aufgenommen zu werden. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein.
Wen wählen?
Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Du gibst Deine Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel der örtlichen Kirchengemeinde(n) verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhältst Du mit den Wahlunterlagen zugeschickt.
Wie viele Stimmen Du hast, hängt davon ab, wie viele Personen zu wählen sind. Das ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten bekommst Du bei Deiner Kirchengemeinde bei Veranstaltungen, durch den Gemeindebrief und die Homepage.
Wir freuen uns über deine Beteiligung!
Stimm
für
mittendrin
über 98.000 Mitarbeitende
in der Diakonie in Bayern
Häufige Fragen
Hier beantworten wir dir viele Fragen rund um die Kirchenvorstandswahl. Falls doch noch eine Frage offenbleibt, nimm gerne Kontakt mit uns auf.
Welche Aufgaben hat ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung festzulegen und zu bearbeiten.
Dazu gehören:
- Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen
- die Rahmenbedingungen für Gottesdienste,
- Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern,
- entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird
- Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
- Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen
- Verwalten des Vermögens der Gemeinde
- entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Wer darf in den Kirchenvorstand gewählt werden?
Kandidieren können Gemeindemitglieder ab
18 Jahren.
Wer darf wählen und wann?
Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab dem 14. Lebensjahr.
Wo finde ich weitere rechtliche Grundlagen zur Kirchenvorstandswahl?
Alle rechtlichen Grundlagen und noch viele mehr findest du auf der Seite www.kirchenvorstand-bayern.de
Wo finde Material zur Vorbereitung der Wahl in den Kirchengemeinden?
Material findest du im Downloadbereich oder im Portal zu Kirchenvorstandswahl im Intranets der ELKB.
Kann ich auch von Zuhause wählen?
Vor dem Wahltermin bekommen alle Mitglieder einen Wahlbrief zugeschickt. Mit diesem Brief kannst du ganz einfach von zu Hause aus wählen.
Du kannst aber auch zu einem Wahllokal in deiner Kirchengemeinde gehen.